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AGB

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliches von beyer-images(AN)dem Kunden (AG) überlassenes Bildmaterial, unabhängig davon in welcher technischen Form es vorliegt.
Der Kunde anerkennt, dass es sich bei dem von beyer-images gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gemäß § 3 UrhG handelt und das überlassene Bildmaterial stets in seinem Eigentum verbleibt.
Urheberrecht/Nutzungsrecht:
Mit vollständiger Bezahlung des Gesamthonorars und der Nebenkosten erwirbt der AG das ausschließliche Nutzungsrecht an dem gelieferten Bildmaterial zu dem zwischen den Parteien vereinbarten Nutzungszweck und Nutzungsumfang. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von beyer-images.
Jede Änderung, Bearbeitung oder Nachahmung der zur Nutzung überlassenen Bilder ist unzulässig und bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von beyer-images.
Die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte dürfen nicht an Dritte, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, weitergegeben werden.
Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur unter der Voraussetzung gestattet, dass der Urhebervermerk beyer-images in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bildwerk angebracht ist.
Druckschrift im Wortlaut „© beyer.co.at“ - WWW : internetlink auf www.beyer.co.at
Leistung/Honorar
Bei unterlassener schriftlicher Vereinbarung steht ein Werklohn (Honorar) nach ihrem jeweiligen Arbeitsaufwand zu. Das Honorar steht auch dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Auf das Auftragshonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.
Nimmt der AG von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen immer Abstand, steht dem AN mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.
Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Der AG trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht beim AN liegen, wie Bereitstellung von termingerechten Daten.
Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht.
Haftung/Schadenersatz:
Bei jeglicher unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des überlassenen Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu bezahlen, ungeachtet eines weitergehenden Schadenersatzanspruches.
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist für jeden Einzelfall ebenfalls eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Nutzungshonorars zu bezahlen, ungeachtet eines weitergehenden Schadenersatzanspruches.

Das Nutzungshonorar ist, wenn nicht gesondert vereinbart, entsprechend der „Veröffentlichungshonorare im Fotografengewerbe “, Herausgegeben von der Bundesinnung der Fotografen, und entspechend der Richtlinen der Design Austria zu berechnen. Die Nutzungsarten/Kategorien orientieren sich an den der Veröffentlichungshonorare im Fotografengewerbe “
Die Zusendung und Rücksendung des überlassenen Bildmaterials erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Kunden.
beyer-images haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Schlussbestimmungen:
Zwischen den Vertragsparteien gilt österreichisches Recht als vereinbart. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Handelsgericht Wien bzw. im bezirksgerichtlichen Verfahren das BG für Handelssachen Wien als zuständig.
Als Honorarbasis gelten die „Veröffentlichungshonorare im Fotografengewerbe “, Herausgegeben von der Bundesinnung der Fotografen und die Bedingungen de Design Austria/Visualisierung.
Für den Fall, dass einzelne dieser Bestimmungen nichtig oder unwirksam sind, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Preise:
Alle Preise verstehen sich exklusive Ust.,Zahlungsziel 14 Tage ,Zahlbar ohne Abzüge, es gelten marktübliche Verzugszinsen.
Belegsexemplare:
obligate Sendung an: Wolfgang Beyer, Rüdigergasse 11, 1050 Wien T+F 95 20 330
office@beyer.co.at www.beyer.co.at